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Die
Hochschulen haben die Aufgabe, wissenschaftliche Erkenntnisse
vorurteilsfrei zu erarbeiten und weiterzuvermitteln. Dabei ist
neben einer hochwertigen Ausbildung aller Hochschulabsolventen
die Findung und gezielte Förderung von Spitzenbegabungen
zu gewährleisten.
Wir
treten für unbedingte Freiheit der Lehre und Forschung
an den Hochschulen ein. Ein breites Spectrum an Studienrichtungen
und -fächern muß im Sinne eines humanistischen Bildungsideals
erhalten und gewährleistet werden.
Der Wert
eines Studienfaches darf nicht an seinem ökonomischen Nutzen
gemessen werden. Die Hochschulautonomie muß gewährleistet
werden. Staatliche Förderungen müssen an die unterschiedlichen
Anforderungen der Hochschulen angepasst werden. Doch halten
wir eine enge Verbindung zwischen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungsstätten, ebenso zur Wirtschaft, zur Förderung
der Forschung für notwendig. Um unsere Hochschulen konkurrenzfähig
zu erhalten, sind beträchtliche Mittel aufzubringen.
Der Bund
hat die Verpflichtung, den Hochschulbetrieb zu erhalten, allerdings
wird der Staat die gewaltigen Investitionen, die zur Erhaltung
und Verbesserungen des Ausbildungsniveaus erforderlich sind,
nicht alleine leisten können. Wie sine daher für ein
verstärktes und vor allem unbürokratisches System
von Drittmittelfinanzierung für die Hochschulen. Jede Hochschule
soll im Rahmen ihrer Autonomie (als eigenständige Rechtsperson)
die Möglichkeit haben, über jede Art von Drittmittelfinanzierung
entscheiden zu können.
zum Anfang
Die
Mehrzahl der anstehenden Probleme im Universitätsbetrieb
ist das ergebnis sozialistischer Bildungspolitik seit den 70er
Jahren. Die Auswirkungen dieser Politik sind auch in einer Fehlentwicklung
im System der Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS),
Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS), Hauptschulen und
Lehrlingsausbildung erkennbar. Besonders die Ausbildung an den
AHS ist zweifellos auf zu geringem Niveau und somit Auslöser
des Phänomens "Massenuniversität".
Eine Reform
des Universitätsbetriebes ohne AHS-Reform ist undenkbar.
Diese Reform muß ein verstärktes Ausleseverfahren
und die Verbesserung der Alternativen zur AHS beinhalten. Gymnasien
müssen die Befähigung zum selbständigen Lernen
fördern und die Schüler durch Allgemeinbildung auf
die Universitäten vorbereiten. Darüber hinaus müssen
die Information der Maturanten über die Möglichkeiten
einer adäquaten Fortbildung verbessert und außeruniversitäre
Weiterbildungsmöglichkeiten gefördert werden.
Generell
ist das Bildungsniveau an den Mittelschulen anzuheben. Wir begrüßen
die Einrichtung von Fachhochschulen. Diese sollen rein der Berufsbildung
dienen und auch Zutrittsmöglichkeiten für Nichtmaturanten
bieten. Grundsätzlich sollen die Fachhochschulen auf dem
Bildungssektor ergänzend zu den Universitäten wirken,
jedoch keinesfalls konkurrierend sein. Darüber hinaus sollen
die Universitäten kein Auffangbecken für nicht aufgenommene
FH-Anwärter sein. Die unterschiedlichen Zielsetzungen der
Universitäten und der Fachhochschulen sind besonders zu
betonen.
zum Anfang
Der
Zugang zu den Universitäten muß frei bleiben. Die
österreichischen Universitäten sollen sich an hohen
internationalen Standards ausrichten. Wir akzeptieren daher
erhöhte Leistungsanforderungen an Studenten, wenn damit
eine qualitative Steigerung des Ausbildungsniveaus verbunden
ist. Die Universitäten haben die Verpflichtung, leistungsfördernde
Maßnahmen zu setzen. Eine Erhöhung von Lehrveranstaltungsangeboten
führt zu kleineren Hörergruppen und damit zu einer
höheren Qualität der Wissensvermittlung. Ergänzend
zur theoretisch wissenschaftlichen Ausbildung gewährleistet
nur ein hoher Praxisbezug der Studien dem Studenten eine Ausbildung,
die den Anforderungen des Berufsalltages entspricht.
zum Anfang
Die
Entfaltung der Möglichkeiten jedes einzelnen stellt für
uns ein zentrales bildungspolitisches Anliegen dar. Sozial bezogene
Studienbeihilfen müssen jedoch von einem entsprechenden
Leistungsnachweis abhängig sein. Die Höhe der staatlichen
Zuwendungen hat sich an den relevanten Lebenserhaltungskosten
zu orientieren. Jedem Studenten soll damit eine finanzielle
Mindestversorgung gesichert werden. Stipendien sollen in erster
Linie zur Förderung von Studenten mit entsprechenden Leistungen
vergeben werden.
zum Anfang
Es
sind alle Initiativen zu unterstützen, die der Zurverfügungstellung
von Wohnraum für Studenten dienen. Möglichkeiten dafür
sehen wir in studentenfreundlichen Regelungen im Mietrecht (kurzfristige
Studentenmietverträge). Weiters muß auch der Bund
als Heimträger verstärkt Mittel zur Schaffung neuer
Heimplätze aufbringen. Wir fordern darüber hinaus
eine Objektivierung der Heimplatzvergabe in subventionierten
Heimen.
Keinesfalls
darf in Zukunft die Zugehörigkeit zu politischen Parteien
oder anderen Gesinnungsgemeinschaften darauf einen Einfluß
haben.
zum Anfang
Zeitgebundene
Dienstverträge für Professoren sind eine geeignete
Möglichkeit, optimale Wissensvermittlung zu gewährleisten.
Die Kontrolle der Leistung der Lehrenden in Forschung und Lehre
muß berücksichtigt werden. Der Akademiker übernimmt
aufgrund seiner Ausbildung eine besondere Verantwortung gegenüber
der Gesellschaft. Die Professoren und der akademische Mittelbau
haben - wie auch der Student - eine darüber hinausgehende
Verantwortung gegenüber der Einrichtung Universität
als solcher.
Sie sind
als Lehrende und Forschende dazu aufgerufen, die Freiheit der
Wissenschaft, der Lehre und der Forschung, sowie der die Autonomie
der Universitäten stets zu bewahren und mit allen ihnen
zu Gebote stehenden demokratischen Mitteln zu verteidigen. Wir bekennen uns zum Konzept der demokratischen
Universität. Die Zusammensetzung und Kompetenz der Entscheidungsgremien
innerhalb der Universitätsorganisation müssen den
sachlichen Aufgabenstellungen entsprechen.
Voraussetzung
ist eine funktionsorientierte Mitbestimmung. Die Österreichische
Hochschülerschaft als Standesvertretung der Studenten hat
die Aufgabe, studentische Interessen zu vertreten und studentische
Anliegen in allen Bereichen geltend zu machen. Ausgenommen sind
die fachlich-wissenschaftliche Beurteilung der Lehrenden und
die endgültige Entscheidung im Habilitationsverfahren.
Es ist abzulehnen, daß sich die Hochschülerschaft
in Überschreitung ihrer Kompetenz vielfach mit allgemeinpolitischen
Themen auseinandersetzt, die mit der Interessensvertretung der
Studenten nichts zu tun haben.
Insbesondere
ist dem Wildwuchs an Referaten, die sich mit gesellschaftspolitischen
Zielsetzungen beschäftigen, Einhalt zu gebieten. Ebenso
lehnen wir die Zwangsmitgliedschaft in der Österreichischen
Hochschülerschaft ab. Die Mitgliedschaft sollte auf Freiwilligkeit
beruhen und die Hochschülerschaft als freie Interessensvertretung
unter Wahrung der studentischen Mitspracherechte in den universitären
Gremien organisiert sein, in deren Rahmen allen Mitgliedern
dieselben Rechte zustehen. Wir fordern daher eine Umwandlung
der Österreichischen Hochschülerschaft von einer Körperschaft
des öffentlichen Rechts in einen Verein.
Die verfassungsrechtlich
vorgesehenen Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren (Gesetzesbegutachtung)
können durch Verfassungsgesetze auch für Vereine vorgesehen
werden. Eine solche Rechtsposition der ÖH muß geschaffen
werden. Wir treten für eine Novellierung des ÖH-Gesetzes
ein, in der besonders Wert auf eine Verbesserung der Kontrolle
der Exekutivgremien der ÖH gelegt werden muß. Dies
ist durch die Einführung einer Überprüfung der
Übereinstimmung der Exekutivhandlungen mit dem Gesetz herbeizuführen.
Weiters ist
eine öffentliche Ausschreibung (Anforderungs- und Tätigkeitsprofile)
der gesetzlich vorgesehen Referentenposten durchzuführen.
Diese werden nach der zwingend vorgesehenen öffentlichen
Anhörung durch die jeweiligen Universitätsvertretungen
und Fakultätsvertretungen gewählt. Folgende Punkte
sind gesetzlich noch vorzusehen:
Die Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft
ist aufzulösen und durch eine Vorsitzendenkonferenz zu
ersetzen.
Jede Universitätsvertretung hat ein Mitteilungsblatt herauszugeben,
welches Beschlussprotokolle, Anträge, Tätigkeitsberichte
der Referenten, allenfalls auch Ergebnisse von Kommissionen,
soweit sie öffentlich sind, aufzulegen.
Die Tätigkeit der Exekutivorgane ist ehrenamtlich.
Die studentischen Vertreter in den Universitätsgesetzesgremien
haben über protokollierte Ergebnisse und ihre Anträge
in den Universitätsvertretungen bzw. Fakultätsvertretungen
zu berichten und diese in den jeweiligen Mitteilungsblättern
zu veröffentlichen.
Urabstimmungen sind gesetzlich vorzusehen.
zum Anfang
Präambel
Freiheitliche Wertvorstellungen beruhen auf einer idealistischen
Weltanschauung und verlangen Verantwortungsgefühl und Gesinnungsstärke.
Wir wollen unseren Idealen und Werten unter allen Umständen
treu bleiben, unabhängig davon, ob uns dies politische
Vor- oder Nachteile bringt. Unser freiheitliches Selbstverständnis
formuliert sich in folgenden Begriffen:
Freiheit
Freiheit gilt uns als höchster Wert. Wir wollen ein Leben
in Freiheit, gegründet auf Selbstbestimmung, Unabhängigkeit
und Eigenverantwortung. Freiheitliche Politik erstrebt eine
Lebensordnung mit möglichst viel Selbstbestimmung für
jeden Menschen und für alle Völker. Wir wollen die
Freiheit vor körperlicher, geistiger oder wirtschaftlicher
Unterdrückung schützen. Wir wollen das Abgleiten in
eine bildungslose Gesellschaft und Anarchie verhindern.
Die Achtung
vor den Freiheitsrechten aller Menschen erfordert die Sicherung
der Freiheit im Rahmen einer Ordnung. Politische Ordnungen haben
der Entfaltung der Freiheit zu dienen. Da Freiheit auch Verantwortung
bedingt, erstreben freiheitliche Ordnungen ein Gleichgewicht
von Rechten und Pflichten. Die Gesellschaft der Freien kann
auf Dauer nur bestehen, wenn lebenswichtige Gemeinschaftsaufgaben
erfüllt werden.
Freiheitliche
Politik bejaht die Verantwortung freier Menschen, notwendige
Verpflichtungen im Dienste von Volk, Heimat und Staat zu übernehmen.
Ziel eines freiheitlich geordneten Gemeinschaftslebens ist die
bestmögliche Entwicklung aller schöpferischen Kräfte.
In diesem Sinne wollen wir alle Bürger zum sinnvollen Gebrauch
ihrer Freiheit ermutigen.
Nationalbewusstsein
Wir bekennen uns zur demokratischen Republik Österreich,
zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, zum Mehrparteiensystem
und zum freien Wettbewerb aller politischen Kräfte. Die
bei weitem überwiegende Mehrheit der Österreicher
gehört der deutschen Volks- und Kulturgemeinschaft an.
Wir sind der Überzeugung, daß das Bekenntnis zum
eigenen Volkstum eine Grundvoraussetzung für die Bewahrung
und Weiterentwicklung der kulturellen Werte und des historisch-kulturellen
Selbstverständnisses jeder ethnischen Gemeinschaft ist.
Umwelt
Die Erhaltung einer gesunden und menschenwürdigen
Umgebung muß der übergeordnete Wertmaßstab
aller wirtschaftlichen und technologischen Maßnahmen sein.
Umweltschutz hat Vorrang vor Gewinnstreben und persönlichem
Nutzen, darüber hinaus ist er eine der Gemeinschaft gestellte
Aufgabe. Die totale Inanspruchnahme der Natur gefährdet
weltweit unser Ökosystem.Wir erwarten von allen Bildungsträgern
verstärkt die Förderung der Umweltforschung und der
Vermittlung von Umweltwissen. Sie sind national wie weltweit
Voraussetzung für eine durchsetzungsfähige Umweltpolitik.
Diese Haltung begründet sich im Bewusstsein der Verantwortung
gegenüber künftigen Generationen.
zum Anfang
Wir
befürworten eine freie Marktwirtschaft mit möglichst
viel Handlungsfreiheit für eigenverantwortliche Unternehmungen.
Staatliche Leistungsmechanismen sollen aber dort eingreifen,
wo Beschränkungen unter Berücksichtigung des Gemeinwohles
durch soziale und ökologische Vorgaben erforderlich sind.
Im Sinne unserer Betonung der Verantwortlichkeit jedes Einzelnen
für die Gemeinschaft bekennen wir uns zu der in der Verfassung
verankerten, umfassenden, selbständigen Landesverteidigung
und fordern die Bereitschaft des Einzelnen, dafür einzutreten.
Den politischen
Parteien kommt zwar eine tragende Rolle für die Umsetzung
des Bürgerwillens zu. Jedoch dürfen die Erlangung
materieller Vorteile und das berufliche Fortkommen nicht von
der Zugehörigkeit zu einer Partei, sondern ausschließlich
von individuellen Fähigkeiten und Leistung en abhängen.
Kammerordnungen mit Zwangsmitgliedschaft lehnen wir ab. Der
Gefahr, daß Verbände und Organisationen, die der
Durchsetzung von Gruppeninteressen dienen, zum Selbstzweck werden
oder ihre Macht missbrauchen, soll durch den Ausbau der Demokratie
innerhalb dieser Organisationen und durch das Prinzip der freiwilligen
Mitgliedschaft begegnet werden.
Wirtschaftliche
Unternehmen sollen im Dienste des Volkes und des Staates stehen.
Unternehmer müssen sich ihrer Pflichten gegenüber
der Gemeinschaft bewusst sein.
zum Anfang
Globale
Machtkonzentration, die Erhaltung wirtschaftlicher Konkurrenzfähigkeit
und die Notwendigkeit grenzüberschreitender intensiver
Zusammenarbeit in existentiellen Fragen erfordern ein Zusammenrücken
aller Völker und Länder Europas. Wir wollen ein starkes
Europa, in dem jedes Volk auf der Grundlage der Selbstbestimmung
seine ethnische Eigenart bewahren kann, d.h. ein Europa der
Vaterländer. Auch Österreich erhebt Anspruch auf eine
gesamteuropäische Zukunft.
Seine geographische
Lage, seine Zugehörigkeit zur pluralistisch demokratischen
Staatenwelt und seine Geschichte begründen dies. Mit jedem
integrationspolitischen Fortschritt muß auch die Weiterentwicklung
von Demokratie und Bürgerrechten einhergehen. Mehr Gemeinsamkeit
in Europa darf niemals weniger Freiheit der einzelnen Staaten
und deren Bürger bedeuten.
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heimseite
von
flo::se
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