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:: Universität und Wissenschaft


Die Hochschulen haben die Aufgabe, wissenschaftliche Erkenntnisse vorurteilsfrei zu erarbeiten und weiterzuvermitteln. Dabei ist neben einer hochwertigen Ausbildung aller Hochschulabsolventen die Findung und gezielte Förderung von Spitzenbegabungen zu gewährleisten. Wir treten für unbedingte Freiheit der Lehre und Forschung an den Hochschulen ein. Ein breites Spectrum an Studienrichtungen und -fächern muß im Sinne eines humanistischen Bildungsideals erhalten und gewährleistet werden.
Der Wert eines Studienfaches darf nicht an seinem ökonomischen Nutzen gemessen werden. Die Hochschulautonomie muß gewährleistet werden. Staatliche Förderungen müssen an die unterschiedlichen Anforderungen der Hochschulen angepasst werden. Doch halten wir eine enge Verbindung zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungsstätten, ebenso zur Wirtschaft, zur Förderung der Forschung für notwendig. Um unsere Hochschulen konkurrenzfähig zu erhalten, sind beträchtliche Mittel aufzubringen.
Der Bund hat die Verpflichtung, den Hochschulbetrieb zu erhalten, allerdings wird der Staat die gewaltigen Investitionen, die zur Erhaltung und Verbesserungen des Ausbildungsniveaus erforderlich sind, nicht alleine leisten können. Wie sine daher für ein verstärktes und vor allem unbürokratisches System von Drittmittelfinanzierung für die Hochschulen. Jede Hochschule soll im Rahmen ihrer Autonomie (als eigenständige Rechtsperson) die Möglichkeit haben, über jede Art von Drittmittelfinanzierung entscheiden zu können.

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:: Massenuniversität


Die Mehrzahl der anstehenden Probleme im Universitätsbetrieb ist das ergebnis sozialistischer Bildungspolitik seit den 70er Jahren. Die Auswirkungen dieser Politik sind auch in einer Fehlentwicklung im System der Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS), Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS), Hauptschulen und Lehrlingsausbildung erkennbar. Besonders die Ausbildung an den AHS ist zweifellos auf zu geringem Niveau und somit Auslöser des Phänomens "Massenuniversität".
Eine Reform des Universitätsbetriebes ohne AHS-Reform ist undenkbar. Diese Reform muß ein verstärktes Ausleseverfahren und die Verbesserung der Alternativen zur AHS beinhalten. Gymnasien müssen die Befähigung zum selbständigen Lernen fördern und die Schüler durch Allgemeinbildung auf die Universitäten vorbereiten. Darüber hinaus müssen die Information der Maturanten über die Möglichkeiten einer adäquaten Fortbildung verbessert und außeruniversitäre Weiterbildungsmöglichkeiten gefördert werden.
Generell ist das Bildungsniveau an den Mittelschulen anzuheben. Wir begrüßen die Einrichtung von Fachhochschulen. Diese sollen rein der Berufsbildung dienen und auch Zutrittsmöglichkeiten für Nichtmaturanten bieten. Grundsätzlich sollen die Fachhochschulen auf dem Bildungssektor ergänzend zu den Universitäten wirken, jedoch keinesfalls konkurrierend sein. Darüber hinaus sollen die Universitäten kein Auffangbecken für nicht aufgenommene FH-Anwärter sein. Die unterschiedlichen Zielsetzungen der Universitäten und der Fachhochschulen sind besonders zu betonen.

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:: Universität und Studenten


Der Zugang zu den Universitäten muß frei bleiben. Die österreichischen Universitäten sollen sich an hohen internationalen Standards ausrichten. Wir akzeptieren daher erhöhte Leistungsanforderungen an Studenten, wenn damit eine qualitative Steigerung des Ausbildungsniveaus verbunden ist. Die Universitäten haben die Verpflichtung, leistungsfördernde Maßnahmen zu setzen. Eine Erhöhung von Lehrveranstaltungsangeboten führt zu kleineren Hörergruppen und damit zu einer höheren Qualität der Wissensvermittlung. Ergänzend zur theoretisch wissenschaftlichen Ausbildung gewährleistet nur ein hoher Praxisbezug der Studien dem Studenten eine Ausbildung, die den Anforderungen des Berufsalltages entspricht.

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:: Soziales - Studienbeihilfe


Die Entfaltung der Möglichkeiten jedes einzelnen stellt für uns ein zentrales bildungspolitisches Anliegen dar. Sozial bezogene Studienbeihilfen müssen jedoch von einem entsprechenden Leistungsnachweis abhängig sein. Die Höhe der staatlichen Zuwendungen hat sich an den relevanten Lebenserhaltungskosten zu orientieren. Jedem Studenten soll damit eine finanzielle Mindestversorgung gesichert werden. Stipendien sollen in erster Linie zur Förderung von Studenten mit entsprechenden Leistungen vergeben werden.

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:: Wohnen


Es sind alle Initiativen zu unterstützen, die der Zurverfügungstellung von Wohnraum für Studenten dienen. Möglichkeiten dafür sehen wir in studentenfreundlichen Regelungen im Mietrecht (kurzfristige Studentenmietverträge). Weiters muß auch der Bund als Heimträger verstärkt Mittel zur Schaffung neuer Heimplätze aufbringen. Wir fordern darüber hinaus eine Objektivierung der Heimplatzvergabe in subventionierten Heimen.
Keinesfalls darf in Zukunft die Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder anderen Gesinnungsgemeinschaften darauf einen Einfluß haben.

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:: Universität und Lehrpersonal


Zeitgebundene Dienstverträge für Professoren sind eine geeignete Möglichkeit, optimale Wissensvermittlung zu gewährleisten. Die Kontrolle der Leistung der Lehrenden in Forschung und Lehre muß berücksichtigt werden. Der Akademiker übernimmt aufgrund seiner Ausbildung eine besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Die Professoren und der akademische Mittelbau haben - wie auch der Student - eine darüber hinausgehende Verantwortung gegenüber der Einrichtung Universität als solcher.
Sie sind als Lehrende und Forschende dazu aufgerufen, die Freiheit der Wissenschaft, der Lehre und der Forschung, sowie der die Autonomie der Universitäten stets zu bewahren und mit allen ihnen zu Gebote stehenden demokratischen Mitteln zu verteidigen. Wir bekennen uns zum Konzept der demokratischen Universität. Die Zusammensetzung und Kompetenz der Entscheidungsgremien innerhalb der Universitätsorganisation müssen den sachlichen Aufgabenstellungen entsprechen.
Voraussetzung ist eine funktionsorientierte Mitbestimmung. Die Österreichische Hochschülerschaft als Standesvertretung der Studenten hat die Aufgabe, studentische Interessen zu vertreten und studentische Anliegen in allen Bereichen geltend zu machen. Ausgenommen sind die fachlich-wissenschaftliche Beurteilung der Lehrenden und die endgültige Entscheidung im Habilitationsverfahren. Es ist abzulehnen, daß sich die Hochschülerschaft in Überschreitung ihrer Kompetenz vielfach mit allgemeinpolitischen Themen auseinandersetzt, die mit der Interessensvertretung der Studenten nichts zu tun haben.
Insbesondere ist dem Wildwuchs an Referaten, die sich mit gesellschaftspolitischen Zielsetzungen beschäftigen, Einhalt zu gebieten. Ebenso lehnen wir die Zwangsmitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerschaft ab. Die Mitgliedschaft sollte auf Freiwilligkeit beruhen und die Hochschülerschaft als freie Interessensvertretung unter Wahrung der studentischen Mitspracherechte in den universitären Gremien organisiert sein, in deren Rahmen allen Mitgliedern dieselben Rechte zustehen. Wir fordern daher eine Umwandlung der Österreichischen Hochschülerschaft von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in einen Verein.
Die verfassungsrechtlich vorgesehenen Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren (Gesetzesbegutachtung) können durch Verfassungsgesetze auch für Vereine vorgesehen werden. Eine solche Rechtsposition der ÖH muß geschaffen werden. Wir treten für eine Novellierung des ÖH-Gesetzes ein, in der besonders Wert auf eine Verbesserung der Kontrolle der Exekutivgremien der ÖH gelegt werden muß. Dies ist durch die Einführung einer Überprüfung der Übereinstimmung der Exekutivhandlungen mit dem Gesetz herbeizuführen.
Weiters ist eine öffentliche Ausschreibung (Anforderungs- und Tätigkeitsprofile) der gesetzlich vorgesehen Referentenposten durchzuführen. Diese werden nach der zwingend vorgesehenen öffentlichen Anhörung durch die jeweiligen Universitätsvertretungen und Fakultätsvertretungen gewählt. Folgende Punkte sind gesetzlich noch vorzusehen:

Die Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft ist aufzulösen und durch eine Vorsitzendenkonferenz zu ersetzen.

Jede Universitätsvertretung hat ein Mitteilungsblatt herauszugeben, welches Beschlussprotokolle, Anträge, Tätigkeitsberichte der Referenten, allenfalls auch Ergebnisse von Kommissionen, soweit sie öffentlich sind, aufzulegen.
Die Tätigkeit der Exekutivorgane ist ehrenamtlich.

Die studentischen Vertreter in den Universitätsgesetzesgremien haben über protokollierte Ergebnisse und ihre Anträge in den Universitätsvertretungen bzw. Fakultätsvertretungen zu berichten und diese in den jeweiligen Mitteilungsblättern zu veröffentlichen.

Urabstimmungen sind gesetzlich vorzusehen.

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:: Grundsätze und Ziele


Präambel

Freiheitliche Wertvorstellungen beruhen auf einer idealistischen Weltanschauung und verlangen Verantwortungsgefühl und Gesinnungsstärke. Wir wollen unseren Idealen und Werten unter allen Umständen treu bleiben, unabhängig davon, ob uns dies politische Vor- oder Nachteile bringt. Unser freiheitliches Selbstverständnis formuliert sich in folgenden Begriffen:


Freiheit

Freiheit gilt uns als höchster Wert. Wir wollen ein Leben in Freiheit, gegründet auf Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Eigenverantwortung. Freiheitliche Politik erstrebt eine Lebensordnung mit möglichst viel Selbstbestimmung für jeden Menschen und für alle Völker. Wir wollen die Freiheit vor körperlicher, geistiger oder wirtschaftlicher Unterdrückung schützen. Wir wollen das Abgleiten in eine bildungslose Gesellschaft und Anarchie verhindern.

Die Achtung vor den Freiheitsrechten aller Menschen erfordert die Sicherung der Freiheit im Rahmen einer Ordnung. Politische Ordnungen haben der Entfaltung der Freiheit zu dienen. Da Freiheit auch Verantwortung bedingt, erstreben freiheitliche Ordnungen ein Gleichgewicht von Rechten und Pflichten. Die Gesellschaft der Freien kann auf Dauer nur bestehen, wenn lebenswichtige Gemeinschaftsaufgaben erfüllt werden.
Freiheitliche Politik bejaht die Verantwortung freier Menschen, notwendige Verpflichtungen im Dienste von Volk, Heimat und Staat zu übernehmen. Ziel eines freiheitlich geordneten Gemeinschaftslebens ist die bestmögliche Entwicklung aller schöpferischen Kräfte. In diesem Sinne wollen wir alle Bürger zum sinnvollen Gebrauch ihrer Freiheit ermutigen.


Nationalbewusstsein

Wir bekennen uns zur demokratischen Republik Österreich, zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, zum Mehrparteiensystem und zum freien Wettbewerb aller politischen Kräfte. Die bei weitem überwiegende Mehrheit der Österreicher gehört der deutschen Volks- und Kulturgemeinschaft an. Wir sind der Überzeugung, daß das Bekenntnis zum eigenen Volkstum eine Grundvoraussetzung für die Bewahrung und Weiterentwicklung der kulturellen Werte und des historisch-kulturellen Selbstverständnisses jeder ethnischen Gemeinschaft ist.

Umwelt

Die Erhaltung einer gesunden und menschenwürdigen Umgebung muß der übergeordnete Wertmaßstab aller wirtschaftlichen und technologischen Maßnahmen sein. Umweltschutz hat Vorrang vor Gewinnstreben und persönlichem Nutzen, darüber hinaus ist er eine der Gemeinschaft gestellte Aufgabe. Die totale Inanspruchnahme der Natur gefährdet weltweit unser Ökosystem.Wir erwarten von allen Bildungsträgern verstärkt die Förderung der Umweltforschung und der Vermittlung von Umweltwissen. Sie sind national wie weltweit Voraussetzung für eine durchsetzungsfähige Umweltpolitik. Diese Haltung begründet sich im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen.

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:: Staatliches Zusammenleben


Wir befürworten eine freie Marktwirtschaft mit möglichst viel Handlungsfreiheit für eigenverantwortliche Unternehmungen. Staatliche Leistungsmechanismen sollen aber dort eingreifen, wo Beschränkungen unter Berücksichtigung des Gemeinwohles durch soziale und ökologische Vorgaben erforderlich sind. Im Sinne unserer Betonung der Verantwortlichkeit jedes Einzelnen für die Gemeinschaft bekennen wir uns zu der in der Verfassung verankerten, umfassenden, selbständigen Landesverteidigung und fordern die Bereitschaft des Einzelnen, dafür einzutreten.
Den politischen Parteien kommt zwar eine tragende Rolle für die Umsetzung des Bürgerwillens zu. Jedoch dürfen die Erlangung materieller Vorteile und das berufliche Fortkommen nicht von der Zugehörigkeit zu einer Partei, sondern ausschließlich von individuellen Fähigkeiten und Leistung en abhängen. Kammerordnungen mit Zwangsmitgliedschaft lehnen wir ab. Der Gefahr, daß Verbände und Organisationen, die der Durchsetzung von Gruppeninteressen dienen, zum Selbstzweck werden oder ihre Macht missbrauchen, soll durch den Ausbau der Demokratie innerhalb dieser Organisationen und durch das Prinzip der freiwilligen Mitgliedschaft begegnet werden.
Wirtschaftliche Unternehmen sollen im Dienste des Volkes und des Staates stehen. Unternehmer müssen sich ihrer Pflichten gegenüber der Gemeinschaft bewusst sein.

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:: Europa


Globale Machtkonzentration, die Erhaltung wirtschaftlicher Konkurrenzfähigkeit und die Notwendigkeit grenzüberschreitender intensiver Zusammenarbeit in existentiellen Fragen erfordern ein Zusammenrücken aller Völker und Länder Europas. Wir wollen ein starkes Europa, in dem jedes Volk auf der Grundlage der Selbstbestimmung seine ethnische Eigenart bewahren kann, d.h. ein Europa der Vaterländer. Auch Österreich erhebt Anspruch auf eine gesamteuropäische Zukunft.
Seine geographische Lage, seine Zugehörigkeit zur pluralistisch demokratischen Staatenwelt und seine Geschichte begründen dies. Mit jedem integrationspolitischen Fortschritt muß auch die Weiterentwicklung von Demokratie und Bürgerrechten einhergehen. Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf niemals weniger Freiheit der einzelnen Staaten und deren Bürger bedeuten.

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